Alte D-Mark-Gutscheine
Alte D-Mark-Gutscheine verjaehren erst
nach 30 Jahren
Letztens fand ich doch tatsaechlich
noch einen Gutschein, den mir eine gute Freundin einst zum Geburtstag geschenkt
hatte. Ohne der guten alten deutschen Mark laenger nachzutrauern, stel- lte
sich mir natuerlich unwillkuerlich die Frage, ob der bezahl- te Saunagang wohl
noch gueltig sei.
Zu meiner Freude und sicher auch zu der des ein oder anderen von Euch, bei dem
noch irgendwo in der Schreibtischschublade ein solcher "rumduempelt, wissen
wir nach eingehender Recherche zu berichten, dass in der Regel alle Geschenkgutscheine
ohne "Verfallsdatum", die bis zum Ende des Jahres 2001 ausgestellt wurden, erst
nach 30 Jahren verjaehren.
Anders verhaelt es sich bei Gutscheinen, die ab dem 1. Janu- ar dieses Jahres
gelten: diese verfallen wegen der neuen Verjaeh- rungsfrist bereits nach spaetestens
drei Jahren, wobei ab Ende des Jahres gerechnet wird, in dem der Schein ausgestellt
wurde. Internet-Link: http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020502/b_3.phtml